ANMELDUNG
Voraussetzung
Sie können Kunde bei der Schenefelder Tafel werden, sofern Sie in Schenefeld oder Halstenbek wohnen und bedürftig sind. Als Beleg Ihrer Bedürftigkeit werden anerkannt:
• ALG II-Bescheid (Dieser muss alle 6 Monate neu vorgelegt werden)
• Sozialhilfebescheid
• Rentenbescheid. Rentner, die über ein Nettoeinkommen von maximal € 1.300,- für Alleinstehende plus € 300,- für jedes
weitere Haushaltsmitglied verfügen, können sich bei der Schenefelder Tafel als Kunde registrieren lassen.
• Asylbewerber-Bescheinigung
• Bescheinigung der Bedürftigkeit, ausgestellt von der Stadt Schenefeld.
Registrierung
Vor dem ersten Bezug von Nahrungsmitteln müssen Sie sich bei der Schenefelder Tafel als Kunde registrieren lassen.
Die Neuregistrierung als Kunde erfolgt an jedem Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumen der Schenefelder Tafel.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis oder Pass, ein Lichtbild und einen gültigen Beleg Ihrer Bedürftigkeit (siehe oben) mit.
Bitte belegen Sie auch die Bedürftigkeit jeder weiteren Person, für die Sie Nahrungsmittel beziehen wollen.
Kundenkarte
Sie erhalten eine Kundenkarte mit ihrem Lichtbild und der Farbe Ihrer Bezugsgruppe. Die Kundenkarte belegt auch, für wie viele Erwachsene und Kinder Sie mit Ihrer Kundenkarte Nahrungsmittel erhalten.
Wann erhalten Sie Ihre Nahrungsmittel? >> zur Seite Ausgabepläne
Wie läuft die Ausgabe ab? >> zur Seite Organisatorischer Ablauf
Entstehen für mich als Kunde Kosten? >> zur Seite Kosten